Fachdienst 56 ist zuständig für die Gewährung von Pflegewohngeld und Sozialhilfe für Menschen, die in einer stationären Einrichtung, also meist Alten- und Pflegeheime, leben und die Heimkosten nicht alleine bezahlen können.
Hier erlebst du spannende, abwechslungsreiche Tätigkeit, die nah am täglichen Leben ist, da jeder in die Situation kommen kann, dass ein*e nahe*r Angehörige*r in Pflegeeinrichtung muss und Kosten nicht tragen kann.
Mit folgenden Aufgaben beschäftigt sich dieser Fachdienst unter anderem: